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Ordnungsparagraph

22. Februar 2017

Wie in vielen anderen Familien auch, hat bei uns in den letzten Tagen dieser Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch anständig für Diskussionen gesorgt.
Wer es trotzdem nicht mitbekommen hat, hier noch mal der Gesetzestext zur heimischen Gesprächsgrundlage:

§ 1619 – Dienstleistungen in Haus und Geschäft
Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.“

Sieben Stunden Hausarbeit für 14-jährige seien angemessen, so der Bundesgerichtshof.

Bleibt mir nichts weiter, als Ihnen für daheim frohes Streiten zu wünschen! 🙂

Herzlichst
Ihre Frau GoodWord

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From → Kolumnen

26 Kommentare
  1. Sieben Stunden Hausarbeit… in der Woche oder im Monat?

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  2. Jaaaaaa, so ein Paragraph kann schon zu sehr intensiven und höchst lang anhaltenden Diskussionen im Familienkreis führen… 😀

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  3. Hm… das war mir auch noch nicht bekannt. Wenn ich bedenke, wie alt die meisten BGB-Paragraphen schon sind…

    Uns Kindern der 70er wurde ja schon zur fraglichen Zeit immer vorgehalten, wie brav und folgsam (alleine diese Ausdrucksweise…. *börgs*) die Kinder in den Jahrzehnten davor gewesen sind.

    Und trotzdem hatten die Damen und Herren Gesetzesschreiber damals schon die Voraussicht, dass da mal wesentlich renitentere Generationen heranwachsen würden und es nötig sein könnte, die Mitwirkung an der Hausarbeit gesetzlich festzuschreiben. 😀

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  4. na ja, da verstehe ich den ausspruch:“ich leite ein kleines familienunternehmen“ jetzt auch besser.
    wie ist das dann mit einer gewerkschaft? oder gibt es einen ’steppkeverein zur überwachung und buchführung der geleisteten stundenarbeitszeit‘?

    frohes schaffen wünsche ich.

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    • Ich bin auch für Einrichten einer Institution! Ich möcht mich nicht als Kontrollorgan rumstreiten. Beim Abendessen vielleicht. Ne!
      Und als Strafmaßnahme gibt’s dann Sozialstunden. Bürgersteig fegen etc. Das läuft. 🙂

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  5. Gegenüber permalink

    Leider sehe ich meine zwei Kids nur alle zwei Wochen. Aber das bedeutet doch im Umkehrschluss: Als Elternteil habe ich Anspruch auf die Hälfte der „Kinderzwangsarbeit“! Das bedeutet dann: Sieben Stunden Frohnarbeit pro Kind am Papawochenende, richtig? *fiesgrins*

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    • Wenn wir von 7h/Woche ausgehen und Montag bis Sonntag statt Wochenendruhepause zu Grunde legen, kriegst du pro Tag zwei Stunden. Mann, was die in der Zeit alles schaffen können! 😀

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  6. ellen permalink

    Hmmmm..und wo steht etwas über die Streikrechte für Mütter?

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  7. Herrliche Artikel, die kurzen ebenso wie die längeren. Schon manchesmal hier geschmunzelt bis gelacht. Danke sehr und weiter so! Lieben Gruß!

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